Pressemitteilung

Tess bleibt Anbieter des Vermittlungsdienstes für hörgeschädigte Menschen

Schrittweise Erhöhung der Freiminuten geplant

 

Osterrönfeld, 04.03.2025. Die Tess – Relay-Dienste haben den Zuschlag der Bundesnetzagentur zur Bereitstellung des Vermittlungsdienstes für hörgeschädigte Menschen für die Jahre 2025-2028 erhalten. Die monatlichen Freiminuten werden schrittweise erhöht.
 
„Wir freuen uns sehr, dass wir den Vermittlungsdienst weiterhin anbieten können, denn wir haben in den letzten Jahren viel für eine gleichberechtigte Telekommunikation hörbehinderter Menschen erreichen können“, erklärt Sabine Broweleit, Geschäftsführerin der Tess – Relay-Dienste GmbH, und meint damit die 24 Stunden-Erreichbarkeit, das verbesserte Notrufrouting und die Abschaffung der Grundgebühr im Privat-Tarif sowie die Einführung von Freiminuten.
 
„Die Kostenfreiheit beim Telefonieren ist schon immer ein großer Wunsch unserer Kunden gewesen und wird durch die Freiminuten nach und nach umgesetzt,“ freut sich S. Broweleit. Denn die Bundesnetzagentur hat für die nächsten Jahre eine schrittweise Erhöhung der monatlichen Freiminuten (30 im Jahr 2025) festgelegt. Im Jahr 2026 werden monatlich 40 Minuten Freiminuten pro Kunde gewährt, im Jahr 2027 monatlich 50 Minuten und im Jahr 2028 monatlich 60 Minuten.
 
Tess hat den Dienst 2005 als Modellprojekt mit 330 Kunden gestartet und zählt heute fast 8.500 Kunden, Tendenz steigend. „Unsere Dienste sind mit der Zeit für viele unserer Kunden ganz selbstverständlich geworden“, freut sich S. Broweleit. Das zeigt sich auch in der steigenden Nutzung der Telefondolmetschdienste. „Im Jahr 2024 haben wir 376.314 Telefonate vermittelt, mit über 200 Dolmetschenden.“ Für die ausreichende Besetzung der Dienste mit qualifizierten Dolmetschenden arbeitet Tess bereits seit Jahren eng mit den Firmen Telesign Deutschland GmbH und Teleskript GmbH zusammen. 
 
Den Auftrag erhält Tess von der Bundesnetzagentur und führenden Anbietern öffentlicher Telekommunikation.[i] Als Grundlage dient die notwendige Bereitstellung eines Telefonvermittlungsdienstes gem. § 51 Telekommunikationsgesetz (TKG), um die Interessen behinderter Endnutzer bei der Planung und Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit zu berücksichtigen.
 
Abdruck honorarfrei, Beleg erbeten
Redaktionskontakt: Nadine Brohm, Tel. 0 43 31/ 58 97- 58, brohm@tess-relay-dienste.de
Pressemittelung als 
 

[i] 2025: 1 & 1 Versatel Deutschland GmbH, 1 & 1 Telecom GmbH, 1&1 AG, EWE TEL GmbH, freenet, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH, Vodafone GmbH, Vodafone Deutschland GmbH, Vodafone West GmbH

 

Ab 1.3.2025: Neue Rufnummern für hörende Anrufer!