10. Datenschutz/Verschwiegenheit

10.1    Die von dem Kunden bei der Anmeldung angegebenen Daten sowie die für die Nutzung der Relay-Dienste aufkommenden Verkehrsdaten werden von Tess ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung und der Nutzung der Relay-Dienste erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Speicherung dieser Daten erfolgt nur insoweit, als dies gesetzlich zulässig ist. Mit Vertragsabschluss erklärt der Kunde sein Einverständnis zur Verarbeitung der von ihm mit der Anmeldung bei Tess abgegebenen personenbezogenen Daten sowie der bei Nutzung der Relay-Dienste aufkommenden Verkehrsdaten.

10.2   Alle vermittelten Gespräche werden vertraulich behandelt. Tess ist verpflichtet, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit der Leistungserbringung für den Kunden bekannt werden. Die vorstehende Verschwiegenheitsverpflichtung schließt sämtliche für Tess tätigen Dolmetscher, gleich ob Schrift- oder Gebärdensprachdolmetscher, ein. Tess wird jeden Dolmetscher zur Wahrung strengster Verschwiegenheit, auch über ein Ende seiner Tätigkeit für Tess hinaus, verpflichten.

10.3    Tess weist darauf hin, dass die Gebärdensprachdolmetscher außerdem aufgrund der Berufs- und Ehrenordnung zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

10.4    Tess ist bestrebt, ein möglichst hohes technisches Schutzniveau im Hinblick auf die Vertraulichkeit der von Tess für den Kunden erbrachten Leistungen zu gewährleisten. Einen absoluten Schutz der über Fernmelde- und IT-Systeme übertragenen Daten und Informationen kann Tess jedoch nicht gewährleisten. Infolge der elektronischen Datenübermittlung ist niemals vollständig auszuschließen, dass möglicherweise unbefugte Dritte sich Zugriff auf übermittelte Daten verschaffen. Tess übernimmt hierfür nach Maßgabe von Ziffer 7 keine Haftung.

10.5    Tess nimmt im Rahmen ihrer vertraglichen Leistungserbringung keine Aufzeichnung und/oder Speicherung von Gesprächsinhalten vor. Etwas anderes gilt nur bei Notrufen bezogen auf Informationen, die zur ordnungsgemäßen Übermittlung des Notrufs an die Notrufleitstelle und für etwaige Rückfragen dienen; diese Informationen werden nur in dem dafür erforderlichen Umfang gespeichert und nach spätestens 6 Monaten gelöscht.

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