9. Vertragslaufzeit/Kündigung/Ausschluss

9.1   Für die berufliche und private Nutzung wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von beiden Vertragspartnern ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Monats kündbar. Anmeldungen zum beruflichen Konto „Berufliche Nutzung Sondertarif“ enden unbeschadet von Satz 1 spätestens nach Ablauf eines Jahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

9.2   Eine Kündigung durch Tess bedarf der Textform. Eine Kündigung des Kunden kann wahlweise schriftlich, per Email oder online unter „www.tess-relay-dienste.de“ im Bereich „Mein Tess“ erfolgen.

9.3   Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Tess liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen seine Verpflichtungen aus den Ziffern 2.1 bzw. 4.3 verstößt, die Relay-Dienste entgegen Ziffer 4.2 rechtsmissbräuchlich nutzt, bei ihrer Nutzung das allgemeine Persönlichkeitsrecht der für Tess tätigen Dolmetscher missachtet, oder wenn berufliche Konten unter Verstoß gegen Ziffer 4.7 bzw. wenn berufliche Konten „Berufliche Nutzung Sondertarif“ unter Verstoß gegen Ziffer 4.8 genutzt werden.

9.4  Tess kann Personen, deren Vertrag gemäß Ziffer 9.3 aus wichtigem Grund gekündigt worden ist, vorübergehend für die Dauer von 6 Monaten von einer erneuten Tess-Nutzung ausschließen. Im Wiederholungsfall kann Tess nach eigenem Ermessen eine längere Ausschlussfrist bestimmen oder die erneute Nutzung von Tess auf Dauer ausschließen. Der Ausschluss nach Satz 1 und 2 erfasst nicht die Notruf-Nutzung.

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