6. Änderungen der Preise, Leistungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen

6.1    Tess ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. In diesem Falle wird Tess die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die vom Kunden im Rahmen des Anmeldevorgangs hinterlegte Email-Adresse übersenden. Widerspricht der Kunde der Geltung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht binnen einer Frist von vier Wochen, beginnend mit Übersendung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart. Im Fall des Widerspruchs gelten die unveränderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter; Tess ist jedoch berechtigt, das Vertragsverhältnis nach Maßgabe der Ziffer 9.1 zu kündigen.

6.2    Aufgrund sich stetig ändernder technischer Möglichkeiten und vor dem Hintergrund, dem Kunden stets eine möglichst komfortable Verständigungsmöglichkeit zu gewährleisten, ist Tess berechtigt, über die Standardleistungen hinausgehende zusätzliche Leistungen nach Ziffer 3.1 Sätze 2 bis 4 jederzeit nach vorheriger mindestens vierwöchiger Ankündigung zu ändern (zu beschränken oder auszuweiten) oder vollständig einzustellen. Entsprechende Leistungsänderungen einschließlich der für die Inanspruchnahme der geänderten bzw. neuen Leistungen zu zahlenden Vergütung wird Tess dem Kunden rechtzeitig an die vom Kunden im Rahmen des Anmeldevorgangs hinterlegte Email-Adresse mitteilen und hierauf auch unter der Internetpräsenz „www.tess-relay-dienste.de“ hinweisen.

6.3    Im Falle geänderter Vorgaben durch die Bundesnetzagentur ist Tess darüber hinaus auch berechtigt, die Preise für die Standardleistungen sowie die monatliche Grundgebühr entsprechend zu erhöhen oder zu verringern. Tess wird dem Kunden etwaige Preisänderungen mit einer Frist von mindestens vier Wochen bis zum Inkrafttreten der Änderung per Email mitteilen.

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