5. Nutzungsgebühren/Preise
5.1 Für die berufliche Nutzung der Leistungen von Tess sind eine monatliche Grundgebühr sowie Gebühren pro Gesprächsminute nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste zu entrichten. Für die private Nutzung der Leitungen von Tess sind Gebühren pro Gesprächsminute nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste zu entrichten. Für die Nutzung der Relay-Dienste fallen kostenpflichtige Verbindungen nach Maßgabe der Preisliste ab dem Zeitpunkt an, ab dem der Dolmetscher den Anruf entgegen nimmt.
5.2 Tess weist darauf hin, dass sich die Höhe der nach vorstehender Ziffer 5.1 vom Kunden zu entrichtenden Gebühren in Abhängigkeit davon unterscheidet, ob die Leistungen von Tess für berufliche oder private Zwecke genutzt werden. Für eingehende Anrufe hörender Nutzer fallen beim Kunden nur im Falle der beruflichen Nutzung Gebühren an.
5.3 Grundgebühr und Gesprächsminuten werden monatlich in Rechnung gestellt. Die monatliche Grundgebühr ist – beginnend mit erstmaliger Registrierung – monatlich im Voraus zur Zahlung an Tess fällig.