5. Nutzungsgebühren/Preise

5.1    Für die berufliche Nutzung der Leistungen von Tess sind eine monatliche Grundgebühr sowie Gebühren pro Gesprächsminute nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste zu entrichten. Für die private Nutzung der Leitungen von Tess sind Gebühren pro Gesprächsminute nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste zu entrichten. Für die Nutzung der Relay-Dienste fallen kostenpflichtige Verbindungen nach Maßgabe der Preisliste ab dem Zeitpunkt an, ab dem der Dolmetscher den Anruf entgegennimmt. Die vorstehend genannten Gebühren sind zum Ende eines jeden Kalendermonats zur Zahlung fällig und werden monatlich in Rechnung gestellt. Sofern Grundgebühren nach Satz 1 anfallen, werden sie gemeinsam mit den Gesprächsminuten abgerechnet und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

5.2    Tess weist darauf hin, dass sich die Höhe der nach vorstehender Ziffer 5.1 vom Kunden zu entrichtenden Gebühren in Abhängigkeit davon unterscheidet, ob die Leistungen von Tess für berufliche oder private Zwecke genutzt werden. Für eingehende Anrufe hörender Nutzer fallen beim Kunden nur im Falle der beruflichen Nutzung Gebühren an.


 

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