4. Pflichten des Kunden

4.1    Die nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste geschuldete Vergütung ist fristgerecht zu zahlen. Sofern der Kunde die Bezahlung per Bankeinzug vornimmt, hat er für eine ausreichende Deckung des vereinbarten Einzugskontos zu sorgen. Für jeden nicht eingelösten bzw. zurückgereichten Bankeinzug hat der Kunde Tess die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.

4.2    Der Kunde hat bei Nutzung der Relay-Dienste das allgemeine Persönlichkeitsrecht der für Tess tätigen Dolmetscher zu achten; dies schließt ein, belästigendes oder diskriminierendes Verhalten jeglicher Art zu unterlassen. Außerdem darf der Kunde die Relay-Dienste nicht missbräuchlich nutzen. Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn die Relay-Dienste über die persönlichen, beruflichen und privaten Zwecke hinausgehend genutzt werden, z.B. für bedrohende oder belästigende Anrufe bzw. Nachrichten oder Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten. Dazu zählen insbesondere Inhalte, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne der § 184 bis 184e StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von Tess schädigen können.

4.3   Der Kunde hat seine persönlichen Angaben stets richtig und aktuell zu halten und etwaige Änderungen und/oder Fehler, insbesondere der Email-Adresse, unverzüglich eigenständig zu korrigieren. Eine Anmeldung derselben Person unter verschiedenen Namen bzw. Identitäten oder eine Wiederanmeldung unter anderem Namen oder geänderter Identität ist zu unterlassen und gilt als erhebliche Pflichtverletzung. Dies gilt entsprechend, wenn andere Personen zum Zweck der Umgehung dieser Klausel oder zur Umgehung von Ziffern 2.4, 2.7 und/oder 3.2 angemeldet werden.

4.4    Persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort/ Passwort) sind vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zur Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern.

4.5   Den Verlust oder das Abhandenkommen der persönlichen Zugangsdaten und den Verdacht des Missbrauchs durch Dritte hat der Kunde unverzüglich gegenüber Tess anzuzeigen, um Tess die Möglichkeit zu geben, die Relay-Dienste zu sperren.

4.6    Der Kunde hat auch die Kosten zu tragen, die durch die von ihm zugelassene Nutzung der Relay-Dienste durch Dritte entstehen.

4.7   Berufliche Konten und im Rahmen eines Geschäftskontos zur beruflichen Nutzung eingerichtete Mitbenutzerkonten dürfen nur von dem jeweils angemeldeten Kunden bzw. Mitbenutzer genutzt werden. Eine Nutzung dieser Konten durch Dritte ist nicht gestattet und stellt einen erheblichen Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten des Kunden dar.

4.8    Berufliche Konten „Berufliche Nutzung Sondertarif“ dürfen nur von Kunden genutzt werden, die die Voraussetzungen der Ziffer 2.3 erfüllen. Eine Nutzung durch Kunden, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, oder durch Dritte ist nicht gestattet und stellt einen erheblichen Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten des Kunden dar.

4.9  Inhaber eines Geschäftskontos haben sicherzustellen, dass sämtliche Mitbenutzer des Geschäftskontos im Einklang mit den vorstehenden Verpflichtungen handeln. Verstöße von Mitbenutzern werden dem Geschäftskontoinhaber als eigene Pflichtverletzungen zugerechnet.

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