3. Leistungen von Tess

3.1    Tess bietet dem Kunden die in der Leistungsbeschreibung als „Standardleistungen“ gekennzeichneten Leistungen, nämlich die Video- und Text- Relay – Dienste nach Maßgabe der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung, an. Darüber hinaus kann Tess auch weitere Leistungen zur Unterstützung hörgeschädigter Menschen anbieten. Da Tess jedoch nicht absehen kann, welche – teilweise lediglich experimentell angebotenen – Leistungen im Markt tatsächlich angenommen werden, besteht keine Verpflichtung von Tess zur Erbringung der nicht als Standardleistungen definierten Dienste. Dies gilt auch für die Nutzung von Tess im Rahmen von Videokonferenzen. Tess ist berechtigt, die zusätzlich freiwillig angebotenen Dienste, die nicht Standardleistungen darstellen, jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder vollständig einzustellen.

3.2    Tess stellt jedem Kunden, der sich für die private Nutzung von Tess angemeldet hat und nicht nach Ziffer 3.9 gesperrt ist, auf seinem hierfür eingerichteten Konto insgesamt 30 Freiminuten pro Kalendermonat zur Verfügung. Dies gilt ungeachtet dessen, wie viele Personen dieses Konto nutzen.

3.3    Ungenutzte Freiminuten eines Monats sind nicht auf Folgemonate übertragbar. 

3.4    Die Bereitstellung und Unterhaltung eines geeigneten Internetzugangs und der zur Nutzung der Relay-Dienste erforderlichen Hardware liegen allein im Verantwortungsbereich des Kunden und sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

3.5    Die Nutzung der Leistungen von Tess erfordert die vorherige Installation der von Tess auf der Internetpräsenz „www.tess-relay-dienste.de“ zum Download bereitgestellten Software. Für die ordnungsgemäße Installation der Software sowie die Erfüllung der hierfür nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung erforderlichen technischen Voraussetzungen ist allein der Kunde verantwortlich.

3.6    Tess bietet in unregelmäßigen Abständen gegebenenfalls Softwareupdates an. Der Kunde wird automatisch beim Starten der Software per Anzeige (z.B. Pop-Up) über das Vorliegen eines Updates informiert und kann entscheiden, ob er dieses ausführen möchte oder nicht. Die Installation des Updates ist zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kunde die aktuellste Fassung der Software nutzen und von den neuesten Funktionalitäten Gebrauch machen kann. Tess weist darauf hin, dass die Funktionalität der Software gegebenenfalls nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, wenn die Installation der Updates unterbleibt. Tess ist in diesem Fall von jeder Haftung freigestellt, sofern sie nachweist, dass der Funktionsverlust bei Installation der jeweils aktuellsten Software¬version nicht aufgetreten wäre.

3.7    Die Verfügbarkeitszeiten der Relay-Dienste von Tess ergeben sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung.

3.8   Hörende Menschen können die Relay-Dienste ebenfalls nutzen, um mit angemeldeten hörgeschädigten Kunden telefonischen Kontakt aufzunehmen. Näheres ist in der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung und Preisliste geregelt.

3.9  Verletzt der Kunde seine vertraglichen Pflichten, insbesondere die Pflichten gemäß nachfolgender Ziffer 4, mehr als nur unerheblich, und setzt er dieses vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung fort, kann Tess seine Leistungen auf Kosten des Kunden vorübergehend ganz oder teilweise einstellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall bei beruflicher Nutzung verpflichtet, die monatliche Grundgebühr nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste zu zahlen. Liegen die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses gemäß Ziffer 9.3 vor, bedarf es für die Leistungseinstellung keiner vorherigen Abmahnung.

 

 

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