2. Nutzungsberechtigung/Anmeldung
2.1 Vor Nutzung der von Tess nach Maßgabe nachfolgender Ziffer 3. angebotenen Dienste muss sich ein interessierter Nutzer bei Tess in einem formalisierten Verfahren anmelden und über ein SMS-Authentifizierungsverfahren seine Identität bestätigen. Das Anmeldeverfahren ist derzeit ausschließlich online unter der Internetpräsenz „www.tess-relay-dienste.de“ möglich. Im Rahmen des Anmeldevorgangs hat der Nutzer sämtliche geforderten Pflichtangaben wahrheitsgemäß zu machen. Hierzu gehört neben einer gültigen, für Abrechnungszwecke benötigten Email-Adresse auch die Angabe, ob der Nutzer die von Tess angebotenen Dienste für berufliche oder private Zwecke bzw. im Rahmen eines Geschäftskontos nutzen wird. Beabsichtigt der Nutzer, Tess für berufliche und private Zwecke zu nutzen, ist für jeden Nutzungszweck eine separate Anmeldung erforderlich. Für beide Nutzungszwecke können bei der Anmeldung jeweils separate Mobilfunknummern oder eine gemeinsame Mobilfunknummer angegeben werden. Ein und dieselbe Mobilfunknummer kann für die Anmeldung bei Tess höchstens zweimal verwendet werden. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Nutzer zur Authentifizierung per SMS einen Code an die von ihm angegebene Mobilfunknummer, mit dessen Hilfe er die Anmeldung und seine Identität bestätigt. Erst mit dieser Bestätigung durch den Nutzer kommt ein Vertragsverhältnis (nachfolgend „Vertrag“) zwischen Tess und dem Nutzer zustande.
2.2 Nutzungsberechtigt sind nur voll geschäftsfähige Kunden oder solche, die mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter handeln.
2.3 Eine Anmeldung zum beruflichen Konto „Berufliche Nutzung Sondertarif“ darf nur von Personen vorgenommen werden, die keinen Arbeitsplatz im Sinne des § 156 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in Verbindung mit § 185 Absatz 2 Satz 3 SGB IX haben. Eine entsprechende Bescheinigung des jeweils zuständigen Inklusionsamtes/Integrationsamtes ist innerhalb des Anmeldeverfahrens vorzulegen.
2.4 Nach Ziffer 9.4 vorübergehend ausgeschlossene Personen dürfen nur den Tess-Notruf nutzen. Für alle sonstigen Tess-Dienste können sie sich erst nach Ablauf der Ausschlussfrist erneut anmelden. Auf Dauer ausgeschlossene Personen können sich außer für Notrufe nicht erneut für die Tess-Nutzung anmelden.
2.5 Mit Zustandekommen des Vertrages nach Ziffer 2.1 verpflichtet sich der Nutzer zur Zahlung der monatlichen Grundgebühr für die Nutzung der Tess-Leistungen nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste.
2.6 Mit der Anmeldung erklärt sich der Nutzer einverstanden, dass ihm der Benutzername mit unverschlüsselter Email gesendet wird und dass der Authentifizierungscode per SMS an die bei der Anmeldung angegebene Mobilfunknummer übermittelt wird.
2.7 Eine Person, mit der ein Vertragsverhältnis besteht (nachfolgend „Kunde“) oder bestand, kann sich nur nach Maßgabe von Ziffer 2.4 erneut anmelden. Tess behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Ausnahmen zuzulassen.
2.8 Tess behält sich im Fall einer bestehenden oder drohenden Überlastung der angebotenen Dienste das Recht vor, die Möglichkeit von Neuanmeldungen vorübergehend auszusetzen. Dies gilt nicht für den Tess-Notruf.