Warum darf Tess nicht Ferndolmetschen anbieten?

Die Tess - Relay-Dienste wurden von der Bundesnetzagentur beauftragt, hörgeschädigten Menschen einen Zugang zum öffentlich zugänglichen Telefondienst zu ermöglichen. Tess soll also dafür sorgen, dass hörgeschädigte Menschen wie hörende Menschen telefonieren können (Telekommunikation).
Beim Ferndolmetschen ist die räumliche Entfernung zwischen dem hörgeschädigten und hörenden Gesprächspartner aber nicht da. Denn beide befinden sich in einem Raum und nur der Dolmetscher wird "aus der Ferne" zugeschaltet.
Deshalb ist Ferndolmetschen kein "Telefonieren", und unsere Dolmetscher müssen Ferndolmetschen ablehnen. Ausnahme: Notrufe - aber nur 110 und 112!