Warum muss ich für Tess bezahlen?

Die Bundesnetzagentur, kurz BNetzA, ist eine obere deutsche Bundesbehörde.

Sie ist zuständig für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

Sie arbeitet im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums.

Die Bundesnetzagentur ist deshalb auch für Relay-Dienste für hörbehinderte Menschen zuständig, denn in Deutschland ist die Bereitstellung des Telefonvermittlungsdienstes seit 2009 im Telekommunikationsgesetz (TKG § 45) geregelt.

Es wurde entschieden, dass die Nutzer:innen des Telefonvermittlungsdienstes einen Anteil zahlen müssen.

Deshalb steht in dem Gesetz, dass der Vermittlungsdienst zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden soll.

Die Preise für die Nutzung von Tess werden als erschwinglich angesehen.

Die Kosten, die der Vermittlungsdienst braucht, um arbeiten zu können, werden damit aber überhaupt nicht gedeckt.

Mit den Einnahmen durch die Gesprächsgebühren werden aktuell 5 % der Gesamtkosten abgedeckt.

95 % der Kosten müssen die Telekommunikationsunternehmen zahlen.