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Hinweise zum Einzelverbindungsnachweis
Umstellung auf das neue Tarifsystem:
Durch die Umstellung auf das neue Tarifsystem ist auf allen Online-Einzelverbindungsnachweisen vor dem 01.03.2011 der Relay-Dienst "TeSign" als "TeSign Privat" aufgeführt. Das bedeutet nicht, dass der Dienst nur privat genutzt wurde. Der Relay-Dienst TeSign konnte bis zum 01.03.2011 sowohl für private als auch für berufliche Telefonate genutzt werden. Hier finden Sie eine offizielle Bestätigung von Tess, die Sie bei Bedarf Ihrem Arbeitgeber oder Integrationsamt vorlegen können: Hinweis zum EinzelverbindungsnachweisAnruf beim „falschen“ Dienst:
Wenn ein Kunde irrtümlich TeSign Privat angerufen hat, jedoch TeSign Beruf erreichen wollte, erscheint der Anruf als TeSign Privat trotzdem auf dem EVN für das berufliche Tess-Konto (und umgekehrt). Dies ist technisch bedingt und lässt sich nicht vermeiden.Zurück zu FAQ "Tess-Tarifsystem"

