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Grenzfälle zwischen beruflichen und privaten Telefonaten
Seit der Umstellung auf das neue Tarifsystem zum 01.03.2011 müssen alle Tess-Kunden zwischen privaten und beruflichen Telefonaten über die Tess – Relay-Dienste unterscheiden.
Bei „falsch“ geführten Telefonaten, z. B. ein privates Telefonat über ein berufliches Tess-Konto und umgekehrt, verweisen unsere Dolmetscher auf das „richtige“ Konto bzw. lehnen das Telefonat ab.
Es hat sich gezeigt, dass es Situationen gab, bei denen eine eindeutige Zuordnung des Telefonats (privat oder beruflich) nicht möglich war. Dies sind sogenannte „Grenzfälle“, die Sie in folgenden Beispielen finden.
Diese Telefonate können sowohl über ein privates Tess-Konto als auch über ein berufliches Tess-Konto geführt werden:
Medizinisch/gesundheitlich bedingte Anrufe:
Beispiel 1:
- Sie sind krank und möchten Ihren Arbeitgeber informieren, dass Sie nicht zur Arbeit kommen können.
Beispiel 2:
- Sie möchten für sich persönlich einen Arzt/Therapeuten etc. anrufen.
Beruflich bedingte Telefonate mit privatem Inhalt:
Beispiel 3:
- Ihr/Ihre Schwerbehindertenvertreter/in (hörend) möchte Ihnen zum Geburtstag gratulieren.
- Sie möchten einem hörenden Kollegen, der in einem anderen Haus oder an einem anderen Ort tätig ist, zum Geburtstag gratulieren.
Beispiel 4:
- Sie sind Mitglied einer Betriebssportgruppe oder eines Kollegenstammtisches. Es geht um Terminvereinbarungen.
Beispiel 5:
- Sie müssen länger arbeiten und können daher Ihr Kind nicht aus dem Kindergarten oder der Schule abholen. Sie möchten einen Familienangehörigen anrufen und diesen bitten, Ihr Kind abzuholen.
Beispiel 6:
- Sie müssen mit dem Integrationsamt telefonieren.
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