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6. Änderung der Preise, Leistungsbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
6.1 Tess ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. In diesem Falle wird Tess die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die vom Kunden im Rahmen des Anmeldevorgangs hinterlegte E-Mail Adresse übersenden. Widerspricht der Kunde der Geltung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht binnen einer Frist von vier Wochen, beginnend mit Übersendung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart. Im Fall des Widerspruchs gelten die unveränderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter; Tess ist jedoch berechtigt, das Vertragsverhältnis nach Maßgabe des Absatzes 9.1 zu kündigen.
6.2 Aufgrund sich stetig ändernder technischer Möglichkeiten und vor
dem Hintergrund, dem Kunden stets eine möglichst komfortable
Verständigungsmöglichkeit zu gewährleisten, ist Tess berechtigt, die
angebotenen Leistungen – mit Ausnahme der Standardleistungen – jederzeit
nach vorheriger mindestens zweiwöchiger Ankündigung zu ändern (zu
beschränken oder auszuweiten) oder vollständig einzustellen.
Entsprechende Leistungsänderungen einschließlich der für die
Inanspruchnahme der geänderten bzw. neuen Leistungen zu zahlenden
Vergütung wird Tess dem Kunden rechtzeitig an die vom Kunden im Rahmen
des Anmeldevorgangs hinterlegte E-Mail Adresse mitteilen und hierauf
auch unter der Internetpräsenz „www.tess-relay-dienste.de“ hinweisen.
6.3 Im Falle geänderter Vorgaben durch die Bundesnetzagentur ist Tess
darüber hinaus auch berechtigt, die Preise für die Standardleistungen
sowie die monatliche Grundgebühr entsprechend zu erhöhen. Tess wird dem
Kunden etwaige Preiserhöhungen mit einer Frist von mindestens vier
Wochen bis zum Inkrafttreten der Preiserhöhung per E-Mail mitteilen.

